6. Juli 2010

Zulassung zum Masterstudium

Kein Recht auf einen Studienplatz

Nun ist es amtlich: Auch in konsekutiven Studiengängen hat nicht jeder Bachelor-Absolvent ein Recht auf einen Master-Studienplatz. Wie das Verwaltungsgericht in Mainz bestätigt, kann jede Hochschule selbst bestimmen, welche Zugangsvoraussetzungen sie ansetzt.

 

Bachelor-Studenten haben kein Anrecht auf einen Masterstudienplatz. ©aboutpixel/freive

Ein Bachelor-Absolvent war an der FH Mainz wegen seiner zu schlechten Abschlussnote nicht für den BWL-Master zugelassen worden und wollte klagen.  Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz lehnte jedoch bereits seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe ab, weil er keinerlei Aussicht auf Erfolg habe: Eine Hochschule darf die Zulassung für einen konsekutiven Masterstudiengang davon abhängig machen, dass der Bewerber sein Bachelor-Studium mit einer bestimmten ECTS-Note abgeschlossen hat.

 

Laut Hochschulgesetz muss man einen berufsqualifizierenden Abschluss in der Tasche haben, um fürs Master-Studium zugelassen zu werden. Außerdem ist dort von "besonderen Zugangsvoraussetzungen" die Rede, die von den Hochschulen selbst ausgewählt werden können, weil diese am besten wissen, was ihre Studenten mitbringen sollten, um erfolgreich bei ihnen zu studieren. Eine Mindestnote ist nach Meinung des Verwaltungsgerichts eine zulässige und geeignete Anforderung an den Bachelor-Abschluss. Die FH Mainz darf sich ihre Studenten also auch weiterhin selbst aussuchen: Wird die ECTS-Note C verlangt, reicht ein D nicht aus.

 

 

                           

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