Frage: "Können Juristen mit dem Ersten Staatsexamen, die das Zweite Staatsexamen in Jura nicht ablegen wollen, einen Masterstudiengang, z.B. in der Verwaltung oder Wirtschaft machen?"
Antwort von Prof. Dr. Heike Jochum: Ja. Üblicherweise ist die Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium ein Hochschulabschluss.
Ob man sein Studium vorher mit dem Ersten Staatsexamen, einem Bachelor, Magister oder Diplom abgeschlossen hat, spielt dabei keine Rolle. Probleme kann es nur geben, wenn fachliche Voraussetzungen gefordert werden, die Sie durch das Jurastudium nicht erfüllen. Das hängt aber weniger mit der Abschlussart als mit den Studieninhalten zusammen. (Ergänzung der Redaktion)