22. Juli 2011

Experten-Tipp Jura

Masterstudium nach dem Ersten Staatsexamen?

Frage: "Können Juristen mit dem Ersten Staatsexamen, die das Zweite Staatsexamen in Jura nicht ablegen wollen,  einen Masterstudiengang, z.B. in der Verwaltung oder Wirtschaft machen?"

 

Antwort von Prof. Dr. Heike Jochum: Ja. Üblicherweise ist die Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium ein Hochschulabschluss.

Ob man sein Studium vorher mit dem Ersten Staatsexamen, einem Bachelor, Magister oder Diplom abgeschlossen hat, spielt dabei keine Rolle. Probleme kann es nur geben, wenn fachliche Voraussetzungen gefordert werden, die Sie durch das Jurastudium nicht erfüllen. Das hängt aber weniger mit der Abschlussart als mit den Studieninhalten zusammen. (Ergänzung der Redaktion)

 

 

 

 

 

                           

Unsere Experten:

  • Prof. Dr. Kai Furmans, Leiter der HECTOR School of Engineering and Management
  • Prof. Dr. Heike Jochum, Leiterin des Instituts für Finanz- und Steuerrecht, Uni Osnabrück
  • Christina Kremer, Projektleiterin Hochschulmarketing, Peek & Cloppenburg KG
  • Michael Heuters, RWTH Aachen, INBK - Institut für Nuklearen Brennstoffkreislauf
  • Dr. Immo Schmidt-Jortzig, Leiter der Programmakkreditierung / Zertifizierung der FIBAA
  • Jost Paffrath, Leiter Relationship Management der Frankfurt School of Finance
  • Bernd Schmitz, Leiter des Hochschulmarketings bei der Bayer AG
  • Dr. Christian Grüny, Juniorprofessor an der Fakultät für Kulturreflexion an der Universität Witten/Herdecke
  • Annette Kamps, Redakteurin des Portals www.mastermap.de
  • Denis Buss, Leiter Einstieg Studien- und Berufsberatung