Ich studiere Internationale Beziehungen in Temeswar (Rumänien) und will meinen Master in Deutschland machen. Bis wann muss ich mich einschreiben?
Als EU-Bürger gelten für Sie die gleichen Bewerbungsfristen wie für Bewerber aus Deutschland. Diese Fristen für (Master)-Studiengänge lassen sich grob in zwei Gruppen einteilen:
- Für
die meisten zulassungsbeschränkten Master muss man sich fürs Wintersemester bis
zum 15.07. bewerben, die Frist zum Sommersemester ist der 15. Januar
- Für
nicht-zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge endet die Bewerbungsfrist später, weil man nicht noch
Tests bestehen muss oder die Unterlagen geprüft werden müssen: Zum Wintersemester
ist dies in der Regel der 31.09. und zum Sommersemester der 31.01.
Sie sollten sich jedoch nicht auf diese Regelfälle verlassen, sondern genau bei der jeweiligen Hochschule nachsehen, bis wann Sie Ihre Unterlagen eingereicht haben müssen. Die Bewerbungsfristen können von Hochschule zu Hochschule, ja sogar von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich sein. Manchmal müssen beispielsweise noch Kurse absolviert oder Tests abgelegt werden, um sich für einen Masterstudiengang zu qualifizieren. Hierfür liegen die Fristen entsprechend früher.