Zugangsvoraussetzungen:
In drei Schritten zum Master-Studium an die
Hochschule Fresenius (Köln)
Schritt 1: Zulassungsvoraussetzungen
Um an der Hochschule Fresenius in Köln ein Hochschulstudium aufnehmen zu können,
müssen Studienbewerber die für das Studium erforderliche Qualifikation nachweisen. Diese wird nachgewiesen durch:
1.) ein erfolgreich (mit der Note "gut" oder besser) abgeschlossenes Bachelor-Studium der Wirtschaftspsychologie mit mindestens 180 ECTS-Punkten oder ein erfolgreicher Abschluss eines vergleichbaren Studiums. Wirtschaftswissenschaftliche und psychologische Abschlüsse gelten in diesem Zusammenhang als vergleichbare Abschlüsse zur Wirtschaftspsychologie. Über die Äquivalenz eines nicht an der Hochschule Fresenius absolvierten Studiums der Wirtschaftspsychologie bzw. eines vergleichbaren Studiums entscheidet die Zulassungskommission.
2.) für Bewerber,
die nicht über ein abgeschlossenes Bachelorstudium der Wirtschaftspsychologie an der Hochschule Fresenius verfügen: Falls das Erststudium dieser Bewerber die unten genannten wirtschaftspsychologischen und wirtschaftswissenschaftlichen Fachgebiete gar nicht oder nur teilweise abdeckt,
prüft die Zulassungskommission zur Vergabe von Studienplätzen,
ob die Bewerber im Vorfeld des jeweiligen Aufnahmesemesters an der Hochschule Fresenius entsprechende schriftliche Fachprüfungen zu absolvieren haben,
um den Nachweis der notwendigen wirtschaftspsychologischen und wirtschaftswissenschaftlichen Fachkenntnisse zur erfolgreichen Bewältigung des Masterprogramms zu erbringen. Der Nachweis gilt als erbracht,
wenn die Fachprüfungen mit der Note "4,
0" oder besser bestanden werden.
Die schriftlichen Prüfungen sowie die zugehörigen Propädeutika können sich über folgende Fachgebiete erstrecken:
a. Wirtschaftspsychologie
b. Allgemeine Psychologie
c. Sozialpsychologie
d. Klinische Psychologie im Arbeitsleben
e. Psychologische Diagnostik
f. Methodenlehre und Evaluation
g. Grundlagen der BWL
h. Grundlagen der VWL
i. Marketing
j. Betriebliches Rechnungswesen
k. Kosten- und Leistungsrechnung
l. Bürgerliches Recht,
Handels- und Gesellschaftsrecht
3.) nachgewiesene Sprachkenntnisse des Englischen mindestens auf der Stufe B1 des Europarat-Referenzrahmens oder gleichwertige Kenntnisse. Für interne Bewerber dienen die Prüfungsleistungen des Bachelor-Moduls "Wirtschaftsenglisch" als Nachweis. Über die Art des Nachweises bei externen Bewerbern,
deren Erststudium keine entsprechende Pflichtveranstaltung umfasst,
entscheidet die Zulassungskommission.
4.) für Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch: nachgewiesene Sprachkenntnisse des Deutschen mindestens auf der Stufe B2 des Europarat-Referenzrahmens oder gleichwertige Kenntnisse.
5.) für interne Bewerber: ein Empfehlungsschreiben des Studiendekans des jeweiligen Bachelor-/ Diplom-Studiengangs oder des Betreuers der Bachelor Thesis/Diplomarbeit.
6.) für externe Bewerber: das erfolgreiche Bestehen eines Auswahlgespräches mit Mitgliedern der Zulassungskommission.
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Schritt 2: Bewerbung
Für interne Bewerber (Absolventen der Hochschule Fresenius) und externe Bewerber (Absolventen anderer Hochschulen) gelten Unterscheidungen bei den einzureichenden Bewerbungsunterlagen.
Hier finden Sie die Checkliste für
a) interne Bewerber
b) externe Bewerber
Schritt 3: Zugangsprüfung
Für alle aufgrund der eingereichten Unterlagen formal geeigneten internen Bewerber bedarf es für die Teilnahme am Auswahlverfahren neben der Erfüllung der formalen Zugangsvoraussetzungen einer Befürwortung der Weiterführung des Studiums durch den Studiendekan des jeweiligen Bachelor-/Diplom-Studiengangs oder den Betreuer der Bachelor Thesis/ Diplomarbeit in Form eines Empfehlungsschreibens.
Alle aufgrund der eingereichten Unterlagen formal geeigneten externen Bewerber werden hingegen zu einem Auswahlgespräch eingeladen,
im Rahmen dessen die Motivation sowie die fachliche und soziale Kompetenz der Bewerber geprüft werden.
Interne Bewerber,
deren Empfehlungsschreiben auf eine hinreichende Eignung für den Masterstudiengang schließen lässt sowie externe Bewerber,
bei denen aufgrund des Auswahlgespräches eine hinreichende Eignung für den Masterstudiengang hinsichtlich ihrer fachlichen und sozialen Kompetenzen festgestellt werden kann,
werden in eine leistungsabhängig gestufte Rangliste aufgenommen. Die Einordnung in die Rangliste erfolgt für alle Bewerber unter Berücksichtigung der Abschlussnote ihres Erststudiums.
Anzahl der Studienplätze:
20
Studienbeginn:
Jeweils zum Wintersemester
Bewerbungsfristen:
Im Zulassungsverfahren werden solche Bewerbungen berücksichtigt, die bis zum Fristende am 31. Juli eingehen.